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Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Sachsen
Meißner Landstraße 81
D-01157 Dresden
Tel.: +49 (0)351 4212052
Fax: +49 (0)351 4219871
E-Mail: info@dachdecker-in-sachsen.de
Alle wichtigen Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
Mit der am 01.08.2016 in Kraft getretenen AFBG-Novelle wird das Meister-BAföG zu einem attraktiven Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere in der beruflichen Bildung nutzen wollen.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsge-setz (AFBG) will Teilnehmerinnen und Teil-nehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstüt-zen und Existenzgründungen fördern.
Das Gesetz regelt einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Es ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.
Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss und einem Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen zusammen. Die Zuschussanteile variieren dabei je nach Förderart. Maßnahmebeiträge werden in Höhe von 40%, Unterhaltsbeiträge in Höhe von 50% als Zuschuss geleistet.
Gefördert werden nach dem AFBG
Das heißt, ist dies in der jeweiligen Prüfungsordnung entsprechend vorgesehen, können auch
Als Ausländer/in sind Sie förderungsberechtigt, wenn Sie
Das AFBG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse – d.h. Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
Das AFBG fördert grundsätzlich alle Teilnehmer, die sich im Rahmen einer beruflichen Aufstiegsfortbildung qualifizieren wollen. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind:
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